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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

artmark MARKIERUNGEN

Industriestrasse 35, 3052 Zollikofen

Stand: Oktober 2026

1. Allgemeine Bedingungen

Unsere Offerten sind grundsätzlich 3 Monate gültig, sofern keine andere Frist angegeben wird.

Die Preise basieren auf Arbeitsleistungen während der üblichen Tageszeiten. Für Einsätze in der Nacht oder an Wochenenden werden Zuschläge gemäss den jeweils gültigen Tarifen erhoben.

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer.

2. Preise

Die Kosten für Anreise und Installation werden pauschal berechnet. Diese Pauschale umfasst insbesondere die Reisezeit inklusive Fahrzeug und Anhänger, den Transport sowie das Be- und Entladen von Maschinen, Werkzeugen und Materialien.

Die Baustellensicherung und -einrichtung beinhalten standardmässig:

  • Absperren der Arbeitsstelle mittels Leitkegeln
  • Aufstellen von Triopanen auf öffentlichem Grund
  • Verkehrsregelung (falls erforderlich)

Werden mehrere Einsatzorte innerhalb eines Auftrags bearbeitet, wird die Baustellensicherung und -einrichtung entsprechend mehrfach verrechnet.

Zusätzliche Leistungen wie Reinigung, Trocknungsarbeiten, Wartezeiten ohne unser Verschulden sowie Nacht- und Wochenendarbeiten werden nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.

Vormarkierungen sowie das Entfernen bestehender Markierungen werden entweder nach Ausmass oder nach effektivem Aufwand abgerechnet.

Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

3. Rechnungsstellung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich ausgeführten Umfangs.

Mehr- oder Minderleistungen werden gemäss der gültigen Preisliste berücksichtigt.

4. Ausführung

Der Ausführungstermin wird bei Auftragserteilung in gegenseitiger Absprache festgelegt.

Wird eine kurzfristige Ausführung (Beginn innerhalb von 5 Arbeitstagen) verlangt, wird ein Zuschlag von CHF 300 erhoben, sofern die Nettoauftragssumme unter CHF 2'000 liegt.

5. Bewilligungen

Die Abklärung sowie die Einhaltung aller notwendigen Bewilligungen liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Auftraggebers.

Wir behalten uns das Recht vor, vor Beginn der Arbeiten eine entsprechende Bewilligung einzufordern.

6. Vormarkierung

Die Vormarkierung erfolgt gemäss den Vorgaben des Auftraggebers.

Sie ist durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter vor Ort zu prüfen und freizugeben.

Änderungen nach erfolgter Abnahme oder an bereits fertiggestellten Markierungen werden nach Aufwand verrechnet.

7. Reinigung und Absperrung

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich, gereinigt und abgesperrt sind.

Sollte dies nicht gewährleistet sein, werden notwendige Zusatzarbeiten nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist durch den Auftraggeber sicherzustellen, dass:

  • ausreichende Lüftung vorhanden ist
  • keine Zündquellen bestehen (Explosionsgefahr)

8. Wartezeiten / Behinderungen

Wartezeiten, die nicht durch uns verursacht werden, werden gemäss den gültigen Tarifen verrechnet.

Dies gilt insbesondere auch für Trocknungszeiten der Materialien in den Wintermonaten (November bis März).

Können Arbeiten aufgrund von Umständen ausserhalb unseres Einflussbereichs (z. B. parkierte Fahrzeuge oder belegte Flächen) nicht abgeschlossen werden, werden bei einer erneuten Anfahrt sämtliche Kosten (Reise, Installation, Baustellensicherung) erneut verrechnet.

9. Material

Es werden grundsätzlich die in der Offerte definierten Materialien verwendet.

Wünscht der Auftraggeber eine abweichende Ausführung, erfolgt la Verrechnung gemäss aktueller Preisliste.

10. Gewährleistung

Der Untergrund muss trocken sowie frei von Staub, Öl, Fett und Salz sein.

Die Gewährleistung beginnt spätestens mit der provisorischen Abnahme. Wird das Objekt vor der Abnahme genutzt, beginnt die Frist mit der ersten Nutzung.

Eine Haftung für direkte oder indirekte Folgeschäden wird ausgeschlossen.

Die Behebung von Mängeln führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

Bei versiegelten Betonflächen kann es zu Verfärbungen der Markierungen kommen.

11. Spezielle Untergründe

Für Markierungen auf besonderen Untergründen (z. B. Drainbeläge, Naturstein, Beton- oder Kunststoffflächen) sind Anforderungen und Gewährleistungsfristen gesondert vertraglich zu vereinbaren.

12. Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung entfällt vollständig, wenn Arbeiten unter folgenden Bedingungen ausgeführt werden:

  • Lufttemperatur unter 5 °C
  • Taupunktdifferenz unter 3 °C zur Bodentemperatur
  • Relative Luftfeuchtigkeit über 75 %
  • Nichteinhaltung von Herstellervorgaben
  • Vorhandensein von Salzrückständen
  • Feuchte Untergründe

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei Markierungen auf ungeeigneten Oberflächen wie Splitt, Kies, Holz, Metall oder stark porösen Belägen sowie bei Arbeiten in den Monaten November bis März.

Wird eine Markierung innerhalb von 4 Wochen nach Verkehrsfreigabe verlangt, entfällt die Gewährleistung hinsichtlich Haftung und lichttechnischer Eigenschaften gemäss geltender Normen.

Schäden durch mechanische Einwirkungen (z. B. Schneepflüge, Spikesreifen, Schneeketten oder Spezialfahrzeuge) sowie an temporären Markierungen nach dem ersten Frost oder Wintereinsatz sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

13. Tarife (exkl. MwSt)

  • Reise und Installation: ab CHF 250.00
  • Baustellensicherung: ab CHF 20.00
  • Stundenansatz: ab CHF 92.00 pro Person
  • Entfernen von Markierungen: CHF 190.00 pro Stunde / Person / Maschine

Für Privatkunden gilt bei Aufträgen bis CHF 1'600 (exkl. MwSt) eine Pauschale von CHF 400.00. Dies beinhaltet ein zweiköpfiges Markierungsteam, Anreise, Maschinen und Materialien (ausgenommen 3M-Markierungsbänder).

14. Zuschläge (exkl. MwSt)

  • Nacht- und Samstagsarbeiten (20:00 – 06:00): CHF 20.00 / Stunde
  • Sonntagsarbeiten (Sa ab 18:00 – Mo 06:00): CHF 40.00 / Stunde

Regionale Abweichungen bleiben vorbehalten.

15. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

16. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Bern.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Bei Fragen zu diesen AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@artmark-markierungen.ch